Kosten und Erstattungsmöglichkeiten

Preise und Kosten, sowie Möglichkeiten der Kostenerstattung einer Hypnosetherapie in 
der Praxis HAAS, Fürth:

1. Angaben nach der Preiangabenverordnung:

Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Patient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, wenn nicht anders vereinbart, die GebüH 85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985) der Deutschen Heilpraktikerverbände.

Die Kosten für eine Therapiestunde (60 Min.) in der Praxis für Psychotherapie Harald Haas -Heilpraktiker für Psychotherapie- betragen EUR 95.- 

Heilpraktikerleistungen sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Terminvereinbarungen sind für beide Seiten verbindlich und spätestens 12 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten sind 75 % = EUR 70.-  als Ausfallhonorar zu entrichten.

Das Honorar für Businesscoaching fällt nicht darunter und wird individuell nach Aufgabenstellung mit Ihnen vereinbart.

2. Vorteile einer Behandlung in (m)einer Privatpraxis:

⇒ Kurzfristige Termine, meist innerhalb von 1-2 Wochen, möglich.
⇒ Termine sind zu den von Ihnen gewünschten Zeiten flexibel vereinbar.
⇒ Sie erhalten DIE Therapie, die zu der Lösung Ihres Problems/Leidens am besten passt und nicht
DIE Therapie, die von einer gesetzlichen Krankenkasse vergütet wird.
⇒ Kein Wartezimmer und somit auch keine Wartezeiten. Sie kommen sofort dran.
⇒ Hausbesuche sind auf Wunsch gerne möglich. Innerhalb von 5 km Fahrstrecke ohne Mehrkosten.
⇒ Behandlungen, psychologische Beratung per Video auf Anfrage.

Tipp: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen seit 2020 jährlich einen Betrag von bis zu EUR 600,- für gesundheitsfördernde Leistungen, wie z. B. für Stressreduktion steuerfrei zuschiessen (§ 3 Nr. 34 EStG). Auch manche Krankenkassen zahlen gelegentlich Zuschüsse bei erfolgreicher Rauchentwöhnung oder Gewichtsreduktion!

3. Information zur Kostenerstattung durch Krankenkassen:

Die Durchführung der heilpraktischen Psychotherapie gehört nicht zum Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen. 

Die hierdurch entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfall von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag von Ihnen als Klient gestellt wird. 

Sollten Sie eine entsprechende Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erwägen, stimmen Sie bitte Ihre Vorgehensweise mit mir ab.

1. Schließt der Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen nach Ziffer 19.1 ff GebüH durch Heilpraktiker für Psychotherapie ein?

2. Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Zusage der Versicherung eingeholt werden?

3. In welcher Höhe erstattet die Versicherung die Therapiekosten? Wie hoch ist eventuell eine Eigenbeteiligung?

4. Wie viele Therapiestunden werden erstattet? Ist die Dauer der Therapie oder die Erstattungssumme pro Jahr begrenzt?

5. Welche psychotherapeutischen Verfahren werden erstattet? Gibt es Verfahren, die von der Erstattung ausgeschlossen sind?

6. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen gegebenenfalls noch erfüllt sein?

Steuer-Tipp: Heilpraktiker-Leistungen können sich steuerreduzierend auf Ihr zu versteuerndes Einkommen in der Einkommensteuer-Erklärung auswirken!

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